Verlängerung einer Studienfrist: Basisprüfung

Der Rektor kann bei Vorliegen triftiger Gr¨¹nde auf begr¨¹ndetes und termingerecht eingereichtes Gesuch hin Studienfristen verl?ngern.

Fristen Basispr¨¹fung

Die Basispr¨¹fungsfristen sind in myStudies aufgef¨¹hrt unter ?Letztm?gliche Termine?: Basispr¨¹fung 1. Versuch, Basispr¨¹fung Wiederholung.

Gesuch und Termin f¨¹r die Einreichung eines Verl?ngerungsgesuchs

Ein begr¨¹ndetes Gesuch um Verl?ngerung der Fristen f¨¹r die Basispr¨¹fung muss grunds?tzlich bis sp?testens zum Endtermin der Pr¨¹fungsanmeldung, d. h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Fristsemesters bei der Pr¨¹fungsplanstelle eingereicht werden:

Postanschrift:

ETH Z¨¹rich
Prorektor Studium
c/o Pr¨¹fungsplanstelle
R?mistrasse 101
8092 Z¨¹rich

Mailadresse:

Falls als Basispr¨¹fungsfrist das Fr¨¹hjahrssemester 2024 gilt:

Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 17. M?rz 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.

Falls als Basispr¨¹fungsfrist das Herbstsemester 2024 gilt:

Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.

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